Voraussetzung für den wirksamen Abschluss der Kfz-Tagesversicherung ist, dass die Fahrt unmittelbar von einer Tarifgruppe B berechtigten (die die Voraussetzungen nach AKB Anhang 5 Ziffer 2 erfüllen)
Solche Einrichtungen sind z.B.: Diözesen, diözesane Einrichtungen, Kirchenstiftungen, Kirchengemeinden, Pfarreien, BDKJ, DPSG, KJG, KLJB, Kolping, KDFB oder KAB. Es muss sich dabei um Fahrzeuge handeln, die in Deutschland zugelassen sind. Versicherungsschutz für Fahrten mit Lkw ins Ausland (z. B. Hilfstransporte) kann über dieses Online-Formular nicht beantragt werden. Liegen die o.g. Voraussetzungen vor?
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