D&O-Versicherung mit umfassenden Deckungserweiterungen

Für wen ist diese Versicherung?

Versicherungsnehmer ist das Unternehmen, wie z.B. der e.V., die GmbH oder die sonstige juristische Person, das die D&O-Versicherung zugunsten seiner Entscheidungsträger (versicherte Personen) abschließt.

Versicherte Personen sind:

  • ehemalige, gegenwärtige oder zukünftige Mitglieder des Vorstands oder der Geschäftsführung
  • ehemalige, gegenwärtige oder zukünftige Mitglieder- des Aufsichtsrats oder des Beirats
  • deren jeweilige Stellvertreter in Ausübung ihrer Vertretungstätigkeit
  • leitende Angestellte, Prokuristen und Generalbevollmächtigte

Die Rechte aus dem Vertrag stehen den versicherten Personen zu.
D.h. die Versicherten haben einen direkten Anspruch auf die Versicherungsleistung.

Warum ist eine D&O-Versicherung so wichtig?

Die versicherten Personen haften bei Ausübung ihrer Tätigkeit persönlich für Fehler oder Pflichtverletzungen nach gesetzlichen Vorgaben, z.B. Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch, im GmbH-Gesetz oder in der Abgabenordnung.

Sie haften nicht nur für eigenes Handeln, sondern müssen sich ggf. Fehler anderer versicherter Personen zurechnen lassen (gesamtschuldnerische Haftung).

Haftungsbeschränkungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gibt es nur für ehrenamtliche Vorstände von Vereinen sowie bei angestellten Geschäftsführern, soweit diese im Dienstvertrag vereinbart ist. Für GmbH-Geschäftsführer gilt die Vereinbarung nur im Innenverhältnis und nicht gegenüber Dritten.

Welche Risiken gibt es für Vereinsvorstände, GmbH-Geschäftsführer und sonstige versicherte Personen beispielsweise?

Ausgewählte Beispiele für Pflichtverletzungen sind:

  • nicht beachten von Satzungsvorgaben
  • Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung, die als unzulässig erkannt werden
  • fehlerhafte oder unvollständige Dokumentierung von Entscheidungen
  • Fehler in der Buchführung oder in ausgestellten Spendenquittungen
  • nicht zweckgebundene Verwendung von öffentlichen Zuschüssen bzw. Spendengeldern
  • versäumen von Fristen
  • Fehlentscheidung bei der Beschaffung
  • mangelnde Kontrolle im Finanz- und Personalwesen
  • Abgrenzungsfehler von steuerfreien und steuerpflichtigen Bereichen
  • Fehler bei der Abgabe von Steuererklärungen, Voranmeldungen usw.
  • Fehler bei der Abwicklung von Löhnen und Gehältern

Bestimmte Aufgaben bzw. Aufgabenbereiche können an Mitarbeiter delegiert werden. Die Erfüllung muss jedoch sorgfältig überwacht werden.

Was leistet die D&O-Versicherung

Wird eine versicherte Person wegen einer begangenen Pflichtverletzung auf Grundlage einer gesetzlichen Haftpflichtbestimmung von Dritten oder der versicherten Einrichtung auf Schadenersatz in Anspruch genommen, leistet die D&O-Versicherung.

Als Kombination aus Rechtsschutz- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt sie die versicherten Personen mehrfach:

  • Prüfung der Haftung des Entscheidungsträgers für Vermögensschäden
  • Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen
  • Bezahlung berechtigter Schadenersatzforderungen
  • Übernahme von Rechtsanwalts- und Gerichts- sowie Sachverständigenkosten

Weitere versicherte Inhalte:

  • Freie Anwaltswahl in Abstimmung mit dem Versicherer
  • Unbegrenzte Rückwärtsversicherung und Nachmeldefrist
  • Vorsorgliche Rechtsberatung
  • Kosten für Berater bei Rufschädigung
  • Gehaltsfortzahlung für 12 Monate bis zu 500.000 Euro
  • Mitversicherung von Tochterunternehmen und Stiftungen
  • und sehr viele mehr (Checkliste hier klicken)

Was kostet die D&O-Versicherung?

Zur Ermittlung des Beitrag brauchen wir die Daten aus dem Fragebogen zur D&O-Versicherung.

Kontaktieren Sie uns

Wir beraten Sie gern und erstellen Ihr individuelles Angebot zur D&O-Versicherung.

Bitte wenden Sie sich an unsere Spezialisten oder senden Sie den ausgefüllten Fragebogen an unsere Agentur.

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