Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist die älteste und am weitesten verbreitete Form der betrieblichen Vorsorge. Ihre Geschichte reicht zurück bis in die 30er Jahre des 19. Jahrhunderts.
Das Ziel ist, durch die bAV eine zusätzliche Altersrente und Leistungen bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zu erhalten, um die immer weiter abschmelzenden Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung zu ergänzen.
Erst seit dem 01.01.2002 haben sozialversicherungspflichtig Beschäftigte einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Das heißt, der Arbeitgeber muss seinen Mitarbeitenden eine Form der bAV anbieten.
Im Grundsatz ist die bAV einfach:
Bei der Umsetzung stellen sich jedoch eine Menge Fragen:
- Welche Durchführungswege (es gibt fünf!) sind die richtigen?
- Welche Mitarbeitenden kann ich mit welchem Durchführungsweg am besten erreichen?
- Wer finanziert die Beitragszahlung (Arbeitgeber / Mitarbeitende / beide)?
- Welche tarifvertraglichen Vorgaben gilt es eventuell zu beachten?
Wir haben die Antworten. Und dazu moderne, praxisbewährte und auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Konzepte zur Umsetzung in Ihrem Haus.
Seit 50 Jahren beraten und begleiten wir Arbeitgeber unterschiedlichster Größe und deren Mitarbeitende bei folgenden Themenstellungen:
- Beratung bei der Formulierung von Rahmenabkommen, Versorgungsordnungen und Gruppenverträgen
- Beratung Ihrer Mitarbeitenden aus erster Hand
- Beratung von Geschäftsführern und Angehörigen (Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgungen)
- Prüfung und evtl. Rückdeckung von bestehenden Versorgungs-Zusagen
- Betreuungs- und Änderungsservice
- Versicherungsmathematische Gutachten
Gerne stehen wir Ihnen für ein unverbindliches Gespräch zur Verfügung, damit die betriebliche Altersvorsorge in Ihrem Hause den Stellenwert erhält, den sie verdient.