Insolvenzsicherung von Altersteilzeit-Entgeltguthaben

 

Einfach - Sicher - Kostengünstig

Die Altersteilzeit im Blockmodell war bis 2010 ein beliebtes, staatlich gefördertes Modell, um für die rentennahen Mitarbeitenden den sozialverträglichen Übergang in den Ruhestand zu gewährleisten.

Da manche Tarifverträge immer noch die Verpflichtung hierfür vorsehen, ist die Insolvenzsicherung der Entgeltguthaben für insolvenzfähige Arbeitgeber mittlerweile auf den ersten Blick nur noch ein relativ kostspieliges Unterfangen.

Denn nach § 8a AltTZG muss ein insolvenzfähiger Arbeitgeber erarbeitete Arbeitsentgelte „in geeigneter Weise gegen das Risiko seiner Zahlungsunfähigkeit absichern“.

Und dazu gehören neben dem zu sichernden Entgelt mindestens auch der Arbeitgeber-Sozialversicherungs-Beitrag und die Aufstockungsbeträge.

Genau hier sind wir Ihr Partner.

Denn so einfach kann das funktionieren:

Mit Effektivkosten (bei Nichteintreten des Insolvenzfalls) von 3,- € monatlich je Beschäftigtem und einem umfassenden Leistungspaket begleiten wir Sie durch diese Zeit.

Unser Serviceangebot für Sie:

  • Berechnung des abzusichernden Betrags
  • Jährliche Kontostandmitteilungen für Dienst- / Arbeitgeber und Mitarbeitende
  • Mitteilung der Aktivwerte zum Bilanzstichtag
  • Bestätigung der Insolvenzsicherung für Dienst- / Arbeitgeber und Mitarbeitende
  • Im Fall der Insolvenz in der Passivphase und vollständiger Insolvenzabsicherung:
    -> monatliche Auszahlung an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Bei Bedarf erstellen wir diesbezüglich erforderliche versicherungsmathematische Gutachten

Kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!